Unfall-Zusatz (UVG-Z)
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In der Schweiz sind alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen von Unfällen versichert. Die Unfallversicherung kommt für die Heilbehandlung, die dafür benötigten Hilfsmittel, Reise- und Transportkosten sowie für Taggelder und Invalidenrenten als Lohnersatz, Integritätsentschädigungen und Hilflosen- und Hinterlassenenrenten auf.
In Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung kann bei Bedarf zusätzlich eine UVG-Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Während die obligatorische Unfallversicherung lediglich die sozial unumgänglichen Mindestleistungen abdeckt, deckt die UVG-Zusatzversicherung auch die individuellen Bedürfnisse der Versicherten ab. Die Leistungen differieren von Anbieter zu Anbieter.
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